Grundschule Dornheim / Gross-Gerau

Informationen zum Ganztagsangebot der Grundschule Dornheim

 

Aufnahme

Die Aufnahme erfolgt auf Antrag und nach schriftlicher Zusage durch die Grundschule Dornheim. Die Aufnahme der Kinder in das Ganztagsangebot erfolgt im Normalfall zu Beginn eines Schuljahres. Eine Aufnahme von Kindern während des Schuljahres ist bei freien Plätzen jederzeit möglich. Neuanmeldungen werden jeweils bis zum 31. Januar für das kommende Schuljahr erbeten. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Die Teilnahme am Ganztagsangebot ist verpflichtend. Ein Fehlen des Kindes muss unverzüglich unter Angabe der Gründe mitgeteilt werden. Das Angebot findet an Unterrichtstagen statt. An Tagen mit Schulprogramm (Wandertagen, Projektwochen, Bundesjugendspiele, Einschulung usw.) oder am letzten Tag vor den Ferien werden die Zeiten entsprechend angepasst. An Feiertagen, während der Ferien und an beweglichen Ferientagen findet kein Ganztagsangebot statt. An unterrichtsfreien Tagen (z.B. Pädagogischer Tag, Schultag) wird für Notfälle eine Auffanggruppe eingerichtet; entsprechender Bedarf muss vorher schriftlich mit entsprechendem Anmeldeformular verbindlich angemeldet werden.

Für die Räume im Ganztagsangebot benötigen die Kinder Turnschläppchen mit Gummisohle. Die Erziehungsberechtigten haben für die regelmäßige Teilnahme sowie für die Ausstattung der jeweils notwendigen Materialien (z.B. Turnschläppchen) Sorge zu tragen.

 

Leistungen

 

Monatliche Kosten:

Modul / Zeiten

Teilnahmetage pro Woche

1

2

3

4

5

Frühmodul

ab 07.00 / 07.30 Uhr
bis Unterrichtsbeginn

10,00 €

15,00 €

20,00 €

25,00 €

30,00 €

ab 08.00 Uhr

bis Unterrichtsbeginn

- gebührenfrei! -

Kurzmodul

ab Unterrichtsende
bis 13:30 Uhr

14,00 €

28,00 €

35,00 €

35,00 €

42,00 €

Mittagsmodul

ab Unterrichtsende
bis 15.30 Uhr

24,00 €

48,00 €

72,00 €

88,00 €

104,00 €

Spätmodul

ab Unterrichtsende
bis 16.30 Uhr

38,00 €

71,00 €

103,00 €

127,00 €

151,00 €

 

Anmerkungen:

 

Frühmodul:       Mindestteilnehmerzahl erforderlich

Kurzmodul:       Teilnahme Mittagessen nicht möglich

Mittagsmodul:   Teilnahme am Mittagessen/an der Hausaufgabenbetreuung verbindlich

Spätmodul:       Teilnahme am Mittagessen/an der Hausaufgabenbetreuung verbindlich
                        Mindestteilnehmerzahl erforderlich  

 

Die anfallende Kostenbeteiligung wird vom Förderverein der Grundschule Dornheim e. V. an zwölf Monaten im Jahr (August bis Juli) jeweils im Voraus von dem Konto abgebucht, für das der/die Erziehungsberechtigte eine entsprechende schriftliche Einzugserlaubnis erteilt haben. Sollte eine Abbuchung nachträglich zurückgebucht werden (z.B. weil das Konto nicht ausreichend gedeckt war), wird dem/der Erziehungsberechtigten die hierdurch entstehenden Kosten zuzüglich einer Aufwandsgebühr von 1,- € berechnet. Bei erheblicher Säumigkeit kann die Grundschule Dornheim in Kooperation mit dem Förderverein der Grundschule Dornheim e.V. das Kind vorübergehend oder endgültig von der Betreuung ausschließen.

 

Förderverein Grundschule Dornheim e. V.

Die Mitgliedschaft im Förderverein ist unabhängig von der Teilnahme des Kindes im Ganztagsangebot. Mitglieder des Fördervereins Grundschule Dornheim e. V. erhalten bei Teilnahme am Ganztagsangebot eine Bezuschussung von 2,- € pro angemeldetem Tag durch den Förderverein Grundschule Dornheim e. V.. Die in den Tabellen ausgewiesenen Kosten sind die bezuschussten Gebühren für Mitglieder des Fördervereins Grundschule Dornheim e. V.. Nicht-Fördervereinsmitglieder zahlen pro angemeldeten Tag 2,- € mehr.

Eine eventuelle Mitgliedschaft im Förderverein der Grundschule Dornheim besteht unabhängig von der Anmeldung im Ganztagsangebot und endet nicht automatisch mit dem letzten Schultag. Daher muss eine eventuell bestehende Mitgliedschaft im Förderverein separat gekündigt werden.

 

Aufsichtspflicht

Aufsichtspflicht besteht bis zum Ende des jeweils gebuchten Moduls. Kinder, die selbständig nach Hause gehen, dürfen dies nur am Ende des gebuchten Moduls.

Ausnahmen müssen durch die Erziehungsberechtigten mindestens 2 Tage vorher schriftlich (keine Mail!) mit Unterschrift beantragt werden.

  

Abhol-/Wegschickzeiten

Eltern können ihr Kind ausschließlich zu folgenden Abhol-/Wegschickzeiten (unabhängig von dem gebuchten Modul) abholen bzw. nach Hause schicken lassen, wenn dieses vorher schriftlich per Ranzenpost oder per Telefon über den Gruppenanschluss (GG – 711 487)  als Ausnahme angemeldet wurde:

>  direkt nach Unterrichtsende / 12:30 Uhr / 13:15 Uhr / 14:15 Uhr & 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie die Zeiten bei Ihrer Terminplanung! Bitte senden Sie auch hier keine eMails – in der Gruppe gibt es keinen Computer – somit ist der zeitnahe Abruf der eMails nicht gewährleistet.

Kinder, die im Spätmodul angemeldet sind, können ab 15:30 Uhr jederzeit abgeholt werden. Die Kinder müssen sich bei – auch bei vorzeitiger - Abholung beim Betreuer*in abmelden.

 

Anpassung der gebuchten Module / Tage

Jeweils zum Schuljahresbeginn (1. Schulhalbjahr) können die Modulzeiten und Tage des Ganztagsangebotes (innerhalb der 1. Schulwoche) ebenso zum Beginn des 2. Schulhalbjahres (Abgabe  Veränderungsmeldung bis 20. Januar) unentgeltlich an den neuen Stundenplan angepasst werden; eine Kürzung einzelner Module und Tage ist ebenso möglich. Ausnahme der Module mit Mindestteilnehmerzahl, die nur zum Schuljahresende gekündigt werden können. 

 

Mittagessen

Das Mittagessen kostet 4,50 € pro Essen und wird separat vom Förderverein Grundschule Dornheim e. V. abgebucht.

Bei Buchung des Mittags- oder Spätmoduls ist das Mittagessen verbindlich!

 

Hausaufgabenbetreuung

Hausaufgaben sind fester Bestandteil des Ganztagsangebots für alle angemeldeten Kinder. Es werden pro Hausaufgabenzeit zwei Hausaufgabengruppen sowie eine Hausaufgaben-Intensiv-Gruppe für Kinder mit besonderem Förderbedarf angeboten. Über die Teilnahme an der Hausaufgaben-Intensiv-Gruppe entscheiden die jeweilige Klassenleitung und die päd. Leitung des Ganztagsangebots. Den Kindern steht pro Hausaufgabengruppe eine Stunde und ein Betreuer für Verständnisfragen und zur Kontrolle auf Vollständigkeit - sofern für den Betreuer nachvollziehbar - zur Verfügung.

Die Hausaufgabenzeiten sind für alle Hausaufgabengruppen:

  • 13:30 - 14:15 Uhr
  • 14:15 - 15:00 Uhr

Die Hausaufgaben sollen von den Kindern weitgehend selbständig erledigt werden. Eine Kontrolle auf Fehler, die Erledigung mündlicher Hausaufgaben (z.B. Lesen, Auswendig-Lernen, Üben für Klassenarbeiten, etc.) oder Nachhilfeunterricht kann durch die Betreuer nicht geleistet und muss daher Zuhause erledigt werden. Kindern, denen die betreute Stunde nicht ausreicht, haben die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben selbständig zu beenden.

Kinder im Kurzmodul haben die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben alleine im Ruheraum zu erledigen. Diese Regelung gilt auch für Kinder, die in der Hausaufgabenzeit nicht fertig werden.

 

AG-Angebote

AG-Angebote sind fester Bestandteil des Ganztagsangebots, somit ist die Anmeldung für die Dauer des AG-Angebots verbindlich. Die Anmeldung zu den AGs erfolgt schriftlich und ausschließlich über die Grundschule Dornheim (Sekretariat). Abmeldungen sind nur in besonderen Ausnahmefällen (längere Erkrankung, Umzug o. ä.) und nur schriftlich über die Grundschule Dornheim möglich.

Die AGS finden nur bei Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl statt. Melden sich zu viele Kinder an, entscheidet die Schule über die Teilnahme. Die Absage für einen Kurs bzw. die Kursteilnahme erfolgt schriftlich über die Ranzenpost.

 

Teilnahme an Angeboten externer Partner (z. B. Sportverein, Reiten, Englischunterricht)

Informationen über die regelmäßige Teilnahme an Angeboten externer Partner muss beim Ganztagsangebot schriftlich abgegeben werden. Die Betreuer/innen erinnern das Kind an den jeweiligen Termin.

Das Kind ist dann selbst dafür verant­wortlich, sich in angemessener Zeit auf den Weg zu machen, um pünktlich zu erscheinen.

 

Vernetzung SG Dornheim

Sport-Angebote der SG Dornheim sind mit unserem Ganztagsangebot vernetzt. Kinder, die an einem SGD-Angebot bereits teilnehmen oder künftig teilnehmen möchten, können dieses im Zuge des Ganztagsangebots wahrnehmen. Die Voraussetzung hierfür ist eine Mitgliedschaft bei der SGD. Die Anmeldung für das Sportangebot erfolgt über die SGD direkt.

 

Vorgehen bei Unfällen

Passiert ein Unfall im Ganztagsangebot direkt vor oder nach der Schule, werden Unfälle über die Gemeindeunfallkasse abgewickelt. Hier muss der im Sekretariat befindliche Unfallbogen ausge­füllt werden.

In allen anderen Fällen (Ferienbetreuung, pädagogischer Tag, Hospitation der KiGa-Kinder) werden Unfälle über die eigene Krankenkasse abgewickelt. Hier besteht keine Unfallversicherung über den Verein. Die Eltern werden darüber informiert und müssen ihr Einverständnis zu dieser Regelung schriftlich bestätigen.

Gibt es einen Unfall eines Kindes während des Ganztagsangebotes, liegt es im Ermessens­spielraum des jeweils zuständigen Betreuers, ob der Unfall eine sofortige Information der Erziehungsberechtigten notwendig macht oder ob diese Information erst bei Abholung erfolgt. Ebenso gilt dies für das Rufen eines Krankenwagens. Dies wird von den Lehrkräften ebenso gehandhabt.

 

Krankheiten / Fehlzeiten

Ist die Teilnahme des Kindes am Ganztagsangebot aufgrund einer Erkrankung oder besonderer Termine/Anlässe nicht möglich, ist dies direkt in der Betreuung unter Telefon-Nummer: 06152/711487 mitzuteilen.

Bei Verdacht oder Auftreten ansteckender Krankheiten bei dem Kind oder in der häuslichen Gemeinschaft des Kindes sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, dies unverzüglich mitzuteilen. Für die Zeit des Auftretens einer ansteckenden Krankheit bei dem Kind ist eine Teilnahme am Ganztagsangebot nicht möglich. Die Schule ist berechtigt, ein Attest einzufordern, das die Genesung von einer ansteckenden Krankheit bestätigt.

Medikamente dürfen grundsätzlich von uns nicht verabreicht werden. Bitte beachten Sie unbedingt, dass Medikamente - auch Lutschtabletten - nicht in Kinderhände gehören!

 

Versicherung

Das Ganztagsangebot der Grundschule Dornheim ist eine schulische Maßnahme. Somit sind alle angemeldeten Kinder gemäß der Hessischen Gemeindeunfallversicherung (GVV, Postfach 5727, 65047 Wiesbaden) unfallversichert. Die Versicherung beinhaltet auch den Schulweg.

An Tagen, an denen Auffanggruppen angeboten werden, greift die Hessische Gemeindeunfallversicherung nicht; zusätzliche Leistungen (z.B. behindertengerechter Umbau der Wohnung nach Unfall, Invaliditätszahlungen, etc.) sind dementsprechend auch nicht abgedeckt. Im Falle eines Unfalls müssen die medizinischen Kosten über die Krankenversicherung abgerechnet werden.

Für Schäden, die das Kind verursacht, können die Eltern haftbar gemacht werden. Eine Haftung für Verlustsachen wie z. B. mitgebrachte Spielzeuge, Geld, Wertgegenstände, Handys, etc. besteht nicht.

 

Ausschluss

Aus schwerwiegenden pädagogischen Gründen, wenn z.B. wiederholt Regularien nicht eingehalten werden oder durch das Verhalten eines Kindes eine für das Ganztagsangebot unzumutbare Belastung besteht, ist durch die Grundschule Dornheim in Kooperation mit dem Förderverein Dornheim e. V. ein zeitweiser oder auch kompletter Ausschluss vom Ganztagsangebot möglich.

 

Kündigung

Die Anmeldung für das Ganztagsangebot erfolgt grundsätzlich einmalig und bleibt, sofern sie nicht gekündigt wird, für die gesamte Grundschulzeit bestehen. Der Vertrag endet automatisch zum Ende des 4. Schuljahres mit dem Ablauf des Monats, an dem der letzte Schultag stattfindet.

Die Teilnahme am Ganztagsangebot ist unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen jeweils zum Schulhalbjahr oder zum Schuljahresende kündbar. Davon ausgenommen sind die Module mit Mindestteilnehmerzahl (Früh- und Spätmodul), die jeweils nur zum Schuljahresende gekündigt werden können. Eine Kündigung ist in Ausnahmefällen (Schulwechsel, Arbeitsplatzverlust und betriebsbedingter Kurzarbeit) auch ohne Einhaltung der regulären Kündigungsfrist möglich.

Eine Kündigung des Ganztagsangebots durch die Grundschule Dornheim in Kooperation mit dem Förderverein Grundschule Dornheim e. V. ist bei Wegfallen der öffentlichen Fördermittel mit einer Frist von vier Wochen, bei Säumigkeit oder aus schwerwiegenden pädagogischen Gründen auch ohne Frist möglich. 

Eine eventuelle Mitgliedschaft im Förderverein der Grundschule Dornheim besteht unabhängig von der Anmeldung im Ganztagsangebot und endet nicht automatisch mit dem letzten Schultag. Daher muss eine eventuell bestehende Mitgliedschaft im Förderverein separat gekündigt werden.

 

Datenschutz

Für die Bearbeitung der Anmeldung sowie für die Erhebung von Entgelten im Rahmen des Ganztagsangebots werden personenbezogene Daten gespeichert. Die Löschung dieser Daten erfolgt nach dem Ausscheiden des Kindes aus dem Ganztagsbereich. Durch die Bekanntmachung und Aushändigung dieses Infoblattes werden die betroffenen Erziehungsberechtigten gemäß § 18 Abs.2 HDSG (Hessisches Datenschutzgesetz) über die Aufnahme der oben genannten Daten in automatisierte Dateien schriftlich unterrichtet.

 

Ferienbetreuung

Die Ferienbetreuung wird von der Stadt Groß-Gerau in Kooperation mit dem Förderverein der Grundschule Groß-Gerau e. V.  angeboten. Diese kann – unabhängig von der Teilnahme am Ganztagsangebot – bei der Jugendpflege der Stadt Groß-Gerau gebucht werden.